Es wird empfohlen das Formular , für die Einreise nach Kroatien, schon vorab online auszufüllen --> Link
Die EU hat eine Seite, die ständig aktualisiert wird, für Reisende, bezüglich COVID 19 bereitgestellt.
Re-open EU.
MAUTGEBÜHREN IN ÖSTERREICH
Die Maut ,verpflichtend auf österr. Autobahnen, ist 2022in der Farbe, als Klebevignette, in ORANGE gehalten.
Die Digitale Vignette (Maut) kann auch elektronisch geordert werden. Bei der Asfinag oder den
Verkehrsklubs.
Wenn die Digitale Vignette bei OMV-Tankstellen, beim ÖAMTC, ARBÖ oder ADAC, in einer Trafik an der Mautstelle oder einem
Automaten gekauft wird, entfällt die 18-Tage Frist. Sie gilt dann sofort. Der große Vorteil hier ist, dass die 18-tägige Konsumentenschutz-Frist (wie beim Online-Kauf
für Privatpersonen über den ASFINAG-Webshop oder die App) für den Beginn der Gültigkeit entfällt.
Kosten:
Jahresvignette Motorrad € 37,20-
2-Monatsvignette Motorrad €
14,10,-
10-Tagesvignette Motorrad €
5,60-
Mautstrecken::
Preise ca.:
A 9 - Phyrn/Gleinalm - € 9,50-
A 9 - Phyrn/Bosruck - € 5,50-
A10 - Tauerntunnel/Katschberg - € 12,50-
A11 - Karawankentunnel - € 7,50
A13 - Brenner - € 10,50-
S16 - Arlberg - € 10,50-
Innsbruck – Zenzenhof bzw. Brennerpass – Brennersee und jeweils umgekehrt - € 1,--
Innsbruck – Patsch/Europabrücke und umgekehrt - € 2,--
Innsbruck – Stubaital und umgekehrt - € 3,--
Matrei – Brennerpass und umgekehrt - € 4,50
jede Fahrt über die Hauptmautstelle - also Brennerautobahn komplett - € 10,--
St. Michael – Rennweg und umgekehrt (Katschbergtunnel alleine) - € 5,50
St. Michael – Flachau und umgekehrt (Tauerntunnel alleine) - € 5,50
Zederhaus – Flachau und umgekehrt (Tauerntunnel) - € 5,50
jede Fahrt über die Hauptmautstelle (Tauern- und Katschbergtunnel) - € 11,--
Villacher Alpenstrasse - € 12,-
Gerlitzen Mautstrecke Gipfelstrasse - € 8,--
Nockalmstrasse - € 13,-- (gültig den ganzen Tag), Saisonkarte-€54,- Saisonkarten gelten vom Ausstellungstag bis zur Wintersperre, längstens jedoch bis
31. Dezember des Ausgabejahres. Sie können nur für Privatfahrzeuge gekauft werden (nicht für Firmenfahrzeuge, Taxi, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge oder sonstige gewerbliche
Verwendungen).
Malta Hochalmstrasse Kolbreinsperre - € 9,50
Großglockner Hochalpenstrasse - € 27,00,- (gültig den ganzen Tag), Für Fahrten nach 18.00 Uhr wird die Tageskarte für Motorräder auf EUR 20,50 €
ermäßigt. Ermäßigte Vorverkaufstickets, bei den Autofahrerclubs ÖAMTC, ARBÖ und ADAC. Ermäßigung für Gruppen ab 10 Motorrädern und mit der
Louiskarte.
Felbertauern Strasse/Tunnel - € 10,--
Gerlos Alpenstrasse - € 7,-- (gültig den ganzen Tag)
Silvretta Hochalpenstrasse - Mautstelle Partenen Vlbg. - € 13,50,- Bei einer Übernachtung im Paznaun entfällt mit der Silvretta Card All inclusive die Maut!
TOURTICKET-€39,50,- Vorzugs-Tourenticket beinhaltet je ein Tagesticket Großglockner, Gerlos- und Nockalmstraße und berechtigt zum Bezug einer
preisreduzierten Karte um EUR 3,00 für die Villacher Alpenstraße. Erhältlich and allen Kassenstellen und auch im Vorverkauf zum Preis von EUR € 35,50 bei den ÖAMTC-, ARBÖ- und
ADAC-Geschäftsstellen.
Krispl - Gaißau, Spielbergstraße, 700 - 1258 m, mautpflichtig
Lofer - Höhenstraße
Loferer Alm, 630 - 1425 m, mautpflichtig
Mühlbach - Mandlwandstraße, 853 - 1502 m, mautfrei
Radstadt - Roßbrandstraße, 856 - 1770 m, mautfrei
Rauris - Kolm Saigurn, mautpflichtig
St. Koloman - Trattbergstraße, 851 - 1256 m
mautpflichtig
St. Martin bei Lofer - Maria Kirchental, 634 - 879 m
mautpflichtig
Alle Angaben ohne Gewähr!
Mit dem Motorrad auf Reise
Grundsätzlich empfhielt es sich alle Unterlagen wie Dokumente, Karten, Notrufnummern, Zulassungsschein usw. als Kopie, in Papierform aber auch als Foto auf dem Smartphone,
mitzuführen.
Auch wenn für manche Länder der Reisepass, Personalausweis oder Führerschein bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht
möglich ist.
Sie planen einen aufregenden Urlaub, eine individuelle Reise oder einfach nur einen Auslandsaufenthalt? Doch wer weiß im Notfall wo Sie sind? Wie kann Ihre Botschaft Sie im Fall des Falles
erreichen?
Die Banken bieten in der Regel eine 24 Stunden Hotline-Nummer für die Kartensperrung an. Hier ist die Liste aller
Notruf-Telefonnummern:
Bank
Name
Hotline in Österreich
Hotline im Ausland
Bank Austria
05 05 05-25
+43 5 05 05-25
Bank Burgenland
0800 204 8800
+43 1 204 8800
BAWAG PSK
05 99 05 - 83320
+43 5 99 05 - 83320
BKS Bank
0800 20488-00
+43 1 20488-00
BTV Bank
1 2048800
+43 2048800
Easybank
0800 204 88 00
+43 1 204 88 00
Erste Bank
05 0100 - 20111
+43 5 0100 - 20111
Gärtnerbank
0800 204 8800
+43 1 204 8800
Generali Bank
0810 500 100
+43 (0)1 260 67-0
Hypo Landesbank Vorarlberg
0 800 204 8800
+43 800 204 8800
Hypo NOE
0 800 204 88 00
+43 800 204 88 00
Hypo Oberösterreich
0 599 54054
+43 599 54054
Hypo Salzburg
0 599 55055
+43 599 55055
Hypo Steiermark
0800 204 8800
+43 1 204 8800
Hypo Tirol Bank
0 50 700 800 3
+43 50 700 800 3
IMMO-BANK
0800-2048800
+43 1-2048800
Kremser Bank
05 0100 + Bankleitzahl Ihrer Sparkasse
+43 5 0100 + Bankleitzahl Ihrer Sparkasse
Raiffeisen
0 599 32032
+43 599 32032
Raiffeisenlandesbank Burgenland
0 599/32032
+43 599/32032
Raiffeisenlandesbank Kärnten
0 599/32032
+43 599/32032
Santander Consumer Bank
040 - 99 99 87 90
+43 40 - 99 99 87 90
Sparda Bank Linz
0 732 / 654 321-0
+43 732 / 654 321-0
SPARDA-BANK AUSTRIA Süd eGen
0800 204 88 00
+43 1 204 88 00
Sparkasse
05 0100 + Bankleitzahl Ihrer Sparkasse
+43 5 0100 + Bankleitzahl Ihrer Sparkasse
Steiermärkische Sparkasse
0 5 0100 - 20815
+43 5 0100 - 20815
VakifBank
1 512 35 20
+43 512 35 20
VKB Bank
0800 204-8800
+43 1 204-8800
Volksbank
0 1805 021 021
+43 1805 021 021
WSK Bank
0 1 476 07 - 0
+43 1 476 07 - 0
Ist nach einer Geldbehebung nur Ihre Karte, aber kein Bargeld aus dem Automaten herausgekommen, informieren Sie bitte in jedem Fall schnellstmöglich Ihre Bank.
Wurde Ihnen Ihre BankomatKarte oder Kreditkarte gestohlen, empfehlen wir umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten (zusätzlich zur Kartensperre).
Beim Kontaktieren des Sperr-Notrufs ist es wichtig, die Bankleitzahl der Bank zur Hand zu haben, welche die Kreditkarte ausgibt. Diese Nummer ist erforderlich, damit der Anrufer
entsprechend weitergeleitet werden kann.
HANDY VERLOREN ODER
GESTOHLEN
Bei allen Mobilfunkanbietern ist es möglich seine Telefonkarte (SIM) telefonisch sperren zu lassen. Damit kann kein Fremder mehr auf Ihre Kosten mit Ihrer Telefonnummer telefonieren. Folgende
Telefonnummern der wichtigsten Anbieter sind dabei zu verwenden:
T-Mobile Privat: 0676 2000
(Kosten pro Minute abhängig von Netz des Anrufers) T-Mobile Business: 0676 20333
(Kosten pro Minute abhängig von Netz des Anrufers)
tele.ring: 0650 650 650
3: 0660 30 30 30
Tele2mobil: 0800 882 820 (gebührenfreie Nummer)
Eine Diebstahls- oder Verlustsperre ist bei den meisten Mobilfunkfirmen eine Vollsperre (Rufumleitungen bzw. das Hinterlassen von Nachrichten auf der Mobilbox sind daher dann nicht
möglich).
Muss nicht grün sein. Das Dokument kann auch auf weissen Papier bedruckt sein.
...ist der international anerkannte Nachweis, dass ein KFZ ordnungsgemäß versichert ist.
WARUM? WOZU?
Innerhalb Europas sollte grundsätzlich das Kfz-Kennzeichen ausreichen, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung besteht. Bei Kontrollen im Ausland wird häufig die
Versicherungskarte verlangt. Daher immer eine aktuelle Grüne Karte mitführen!
Darüber hinaus erleichtert die Grüne Karte bei einem Unfall den Austausch der Versicherungsdaten.
WO?
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine ist die Mitnahme vorgeschrieben.
Die Grüne Karte ist für den Kosovo nicht gültig. Es muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen
werden.
Achtung:
Bei Reisen nach Dubrovnik führt die Strecke für einige Kilometer auch durch Bosnien-Herzegowina. Kann bei der Einreise nach Bosnien keine Grüne Karte vorgezeigt werden, muss vor
Ort eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Probleme in:
Tschechische Republik.
Auch wenn es dazu aufgrund des internationalen Versicherungsrechtes keinen nachvollziehbaren Grund gibt, verlangen tschechische Polizisten von ausländischen Kraftfahrern die Grüne
Karte.
Daher – bis auf Weiteres – zur Vermeidung von Problemen, in der Tschechischen Republik die Grüne Karte mitführen.
Serbien:
Seit 1. Jänner 2012 benötigt man in Serbien offiziell keine Grüne Versicherungskarte mehr. Gerade in Serbien wurde jedoch das Mitführen der Grünen Karte immer besonders streng
kontrolliert. Bis die neue Regelung zu allen Beamten und Kontrolleuren durchgedrungen ist, sollte man die Versicherungskarte in Serbien unbedingt mitführen.
Italien:
Auch in Italien reicht eigentlich das Kennzeichen als Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug aus. Obwohl ein Erlass des italienischen
Innenministeriums ausdrücklich festschreibt, dass Bestrafungen wegen fehlender oder abgelaufener Grüner Karte nicht zulässig sind, kommt es immer wieder zu Kontrollen
und (ungerechtfertigten) Bestrafungen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte daher unbedingt eine aktuelle Grüne Karte auf Italienreisen mitgenommen werden.
Bei ungerechtfertigten Polizeikontrollen oder Bestrafungen sind z.B.: die ÖAMTC-Juristen aus dem Ausland rund um die Uhr unter der Telnr. des Schutzbriefs +43 1 25 120 00
erreichbar!
Wo ist die grüne Versicherungskarte erhältlich?
Die Grüne Karte kann von der eigenen Haftpflichtversicherung kostenlos bezogen werden. Der darauf vermerkte Geltungszeitraum ist zu beachten.
Viele Versicherte bekommen die Grüne Karte automatisch am Jahresbeginn, von Ihrer Versicherung, zugeschickt.
Bei manchen Versicherungen muss man die Grüne Karte jedoch extra anfordern.
Was ist die "GROSSE GRÜNE KARTE" ?
Für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei muss eine eigene große Grüne Karte von der Versicherung ausgestellt werden. Bei dieser
kostenpflichtigen Karte wird das jeweilige Länderkennzeichen gesondert eingetragen. Für die Zeit der Reise in diese Länder wird die Versicherungsprämie erhöht. Wird die Karte
vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei Einreise in das jeweilige Zielland eine Grenzversicherung abschließen.
Bei Reisen in die Türkei ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Türkei (Europa und Asien) gilt.
Z O L L
EINFUHR NACH ÖSTERREICH AUS EU-LÄNDERN
Soviel darf zollfrei aus dem Ausland über die Grenze nach Österreich mitgebracht werden.
Grundsätzlich unbegrenzt, sofern die Waren
a) dem Eigenbedarf dienen (keine gewerbliche Verwendung)
b) unter Bezahlung aller Steuern und Abgaben gekauft wurden
c) vom Reisenden selbst eingebracht werden
Richtmengen pro Person
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak
Alkoholika (ab 17 Jahren):
10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22% vol., 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier
Ausnahme: Für die Ålandinseln, die Kanalinseln (z.B. Guernsey, Jersey, Alderney), die Kanarischen Inseln und die französischen Überseedepartements (Martinique,
Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana, Mayotte) gelten grundsätzlich die EU-Richtmengen für den Eigenbedarf. Hinsichtlich der sonstigen Eingangsabgaben (z.B.
Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer) gelten jedoch die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU Staaten. Das bedeutet beispielsweise, dass man zwar 800 Stück
Zigaretten mitnehmen darf, davon sind aber gemäß den Bestimmungen für Nicht-EU-Länder nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei. Für die Differenz (600 Stück Zigaretten) müssen die
entsprechenden Steuern (z.B. Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) geleistet werden, Zoll wird jedoch keiner eingehoben.
Für die Färöer, Grönland, Helgoland, Büsingen, Ceuta, Melilla und Frankreichs Überseegebiete (z.B. Franz. Polynesien) gelten die Bestimmungen wie bei Einreise aus
Nicht-EU-Ländern.
SONDERREGELUNGEN:
Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Ungarn, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitbringen, gilt seit 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von
300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten.
EINFUHR NACH ÖSTERREICH AUS NICHT-EU-LÄNDERN
Soviel darf zollfrei aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich eingeführt werden.
Zollobergrenzen pro Person
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholika (ab 17 Jahren)
1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol., unvergällter Ethylalkohol ab 80% vol. oder 2 Liter alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt bis maximal 22% vol. oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Zusätzlich dürfen 4 Liter nicht schäumende Weine sowie 16 Liter Bier
eingeführt werden.
Arzneimittel
Einfuhr in der dem Reisebedarf entsprechenden Menge. Gut zu wissen: Ohne Bewilligung können Reisende mit EU-Wohnsitz jene Arzneimittel, die sie bereits bei der
Ausreise mitgeführt haben, wieder nach Österreich einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen aber nur in einer Menge bis zu jeweils drei
Einzelhandelspackungen pro Person bewilligungsfrei eingeführt werden.
Andere Waren*
Andere Waren (wie z.B. Kaffee, Tee oder Parfum) dürfen pro Person bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro auf dem Landweg bzw. 430 Euro auf dem Luftweg abgabenfrei
eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine generelle Freigrenze von 150 Euro (unabhängig davon, ob per Land- oder Luftweg eingereist wird).
Pfanzliche Produkte
Auch die Einfuhr von pflanzlichen Produkten (Blumen, Pflanzen, Erde, Blumenzwiebeln, Saatgut, Schnittblumen, geschnittene Christbäume, usw.) aus Nicht- EU-Ländern
unterliegt besonderen Bestimmungen (beim Zollamt nachfragen). Eine Liste der Zollämter ist unter www.bmf.gv.at/zoll abrufbar.
Treibstoff im Reservekanister
Max. 10 Liter im feuerfesten Reservekanister
* Der Wert einer Ware kann nicht auf die Reisefreigrenzen mehrerer Personen aufgeteilt werden.
GUT ZU WISSEN: Ein Versandhandel oder privater Versand von Tabakwaren nach Österreich ist unzulässig. Bitte beachten Sie: Zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden Kontrollen
durchgeführt. Falls Sie die Tabakwaren nicht ordnungsgemäß melden, müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen.
SONDERREGELUNGEN BEI LEBENSMITTELN:
Aufgrund veterinärbehördlicher Vorschriften bestehen Mengenbegrenzungen für die Einfuhr zum Eigenbedarf von Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen sowie
anderen tierischen Erzeugnissen aus Drittstaaten. Mehr Infos sowie eine aktuelle Auflistung unter: www.bmf.gv.at
Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig
sein. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Die e-card ersetzt den Auslandskrankenschein bei vorübergehendem Aufenthalt.
GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet.
Helmpflicht mit ECE-Norm 22
Wie bei uns in Österreich gilt die 0,5 Promille Grenze. Weiters werden die Meisten vermutlich nicht herumkommen Strassen der Klasse 1 und 2 zu befahren auch dort
herrscht Vignettenpflicht! Die Jahresvignette 2019 kostet 38,50 Euro. Es werden keine Kurzzeit-Vignetten erzeugt! Buße bei nicht Kleben der Vignette SFr. 200,-- (ca.
145,- €, Vignette enthalten). Befestigung am Motorrad an gut sichtbarer Stelle (links am Treibstofftank) bzw. auf einem leicht zugänglichen, nicht auswechselbaren Teil.
Tempolimits:
Innerorts
Außerorts
SchnellstraßenAutobahnen
Motorrad (PKW) 50km/h 80km/h 100
km/h
120 km/h
Mitführpflicht: KEINE -aber Verbandszeug und Warnweste versteht sich!!!
Grenzübergänge:
Grenzübergang
Gegenseite
Benützungsumfang, Öffnungzeiten,
Tel.Nr.
Martinsbruck (Tirol)
Martina
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
5-23 Uhr;
+43 (0)59133 7161
Pfunds (Tirol)
Martina
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)59133 7162
Spiss (Tirol)
Martina
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)59133 7163
Bangs (Vorarlberg)
Lienz
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5522 72129
Meiningen (Vorarlberg)
Oberriet
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5522 71348
Koblach (Vorarlberg)
Montlingen
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5523 62820
Mäder (Vorarlberg)
Kriessern
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5523 62813
Hohenems (Vorarlberg)
Diepoldsau
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5576 72265
Schmitterbrücke (Vorarlberg)
Diepoldsau
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5577 83588
Wiesenrain (Vorarlberg)
Widnau
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43(0)5577 82715
Lustenau (Vorarlberg)
Au
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5577 82026
Höchst (Vorarlberg)
St. Margrethen
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)59133 81 39 200
Gaißau (Vorarlberg)
Rheineck
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze,
0-24 Uhr;
+43 (0)5578 71112
Licht am Tag & Nacht, wie in Österreich !
Bußgelder:
Rotlichtverstoß190 Euro228,93 CHF
Alkohol am Steue rab 465 Euroab 560,28 CHF
Nichtbeachten Blinken oder Blinker vergessen (Achtung 80,-- €)
Fahren auf Pannenstreifen auf Autobahnen oder auch Autostrassen - € 115,--
Fussgänger haben falls nicht anders angegeben aud dem Schutzweg vorrang!
Ein Nichtbeachten kann auch hier teuer werden - € 115,--
Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird kostet rund 40 €.
Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten sind Verkehrsstrafen folgend gestaffelt:
Auf Autobahnen: (Außerorts mit 50% Aufschlag, Innerorts bis 100% Aufschlag rechnen!)
1-5 KmH zu schnell, bedeuten rund 15,-- Euro
6-10 KmH, da werden rund 48,- € fällig
11-15 KmH - Schweizer Franken 120,-- /// rund € 95,--
16-20 KmH rund € 150,--
ab 21 KmH wird es kritisch, da warten Bussgelder ab 210,-- Euro
über 25 KmH kann bereits das Fahrzeug entzogen werden!
Helmpflicht, Helm nach ECE Norm 22
Maut: wie oben beschrieben
Mautpflichtige Straßen in der Schweiz, Stand 2016: Übersichtsbild
Großer St. Bernhard Tunnel
einfach: 16,40 Euro/ 17,20 CHF
retour: 22,20 Euro/ 23,30 CHF
Die Rückfahrkarte ist einen Monat lang gültig.
Bei Bezahlung der Gebühren auf italienischer Seite wird eine 20%ige Mehrswertsteuer auf die oben angegebenen Tarife erhoben.
Munt la Schera
11 / 12,50 CHF* *Nachttarif gültig von 20 bis 8 Uhr
Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr betrieben. Notrufnummern:
Feuerwehr: 118 / 112 - internationale Notrufnummer
Polizei: 117 / 112
Rettung: 144 / 112
Telefonieren nach Österreich 0043 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von Österreich 0041 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Nähere Informationen gibts bei den Autofahrerclubs! oder unter Weitere Informationen
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fahren in Italien
Reisepass oder Personalausweis. Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen !
Alle Rechnungen stets aufheben, es kann zu Kontrollen durch die italienische Finanzpolizei kommen. Überprüft wird, ob das Geschäft oder Restaurant eine Rechnung ausgestellt hat (Mehrwertsteuer!).
Tempolitmits :
Ortsgebiet:50 km/h
Außerorts 90 km/h,
Schnellstraßen 110 km/h(90 km/h im Regen),
Autobahnen meist 130 km/h (110 km/h bei Regen), wenn nicht anders angegeben!
Es gilt die 0,5 Promille-Grenze aber wir Motorradfahrer/innen trinken sowieso nichts, beide Hande sind am Lenkrad zu halten, Füsse an den Rasten, Wheelies & Ähnliches sind sowieso verboten.
(Bei Missachtung kann das Bike vorübergehend beschlagnahmt werden!).
Das Befahren von Autobahnen & Schnellstrassen ist für Motorrader ab 150 ccm erlaubt.
Selbstverständlich gilt für Motorräder, Trikes & Quads Helmpflicht, Helme müssen der ECE22 Norm-Vorschrift entsprechen.
Das Ausleihen bzw. Fahren von Motorrädern bis 150ccm ist mit einem Führerschein der Klasse B möglich. Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Licht am Tag - Pflicht.
Das mitnehmen einer grünen Versicherungskarte ist empfehlenswert aber für Österreicher nicht vorgeschrieben.
Mitführpflicht: Warnweste
Notrufnummern:
Telefonieren nach Österreich 0043 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von Österreich 0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer.
Polizei 112 / 112
Rettung 118 / 112
Feuerwehr 115 / 112
Bußgelder
Alkohol am Steuer ab 500 Euro
Rotlichtverstoß ab 155 Euro (Mindestbuße tagsüber, Nachts meist höhere Bußgelder)
Warnweste nicht angelegt ab 38 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber) ab 35 Euro
20 km/h zu schnell b 170 Euro (Mindestbuße tagsüber, Nachts meist höhere Bußgelder)
über 50 km/h zu schnell ab 500 Euro
Überholverstoß ab 80 Euro
Das Mitführen von Reservekanister ist verboten.
Motorräder, die eine Geschwindigkeit über 100 km/h erreichen, müssen mit 2 Rückspiegeln ausgestattet sein. Motorräder können für bis zu drei Monate konfisziert werden, wenn ohne genormten (der
ÖAMTC empfiehlt, Helme der Norm ECE R 22.05 zu verwenden) Helm gefahren oder unerlaubterweise ein Beifahrer mitgeführt wird.
Besondere Verkehrsschilder:
Zona di silenzio
Hupverbot
Deviazione
Umleitung
Tenere la
destra
Rechts fahren
Tutte le
direzioni
alle Richtungen
Rallentare
Langsam fahren
Senso
unico
Einbahnstraße
Sbarrato
Gesperrt
INIZIO Zona
tutelata
Beginn der Parkverbotszone
Maut:
Kategorie 1
Kfz mit einer Höhe von max. 1.30m, gemessen an der Vorderachse und nicht mehr als 2 Achsen (z.B. Motorrad, Pkw)
Bezahlung der Maut:
Bei der Auffahrt erhält man ein Ticket, das beim Verlassen der Autobahn vorzuweisen und zu bezahlen ist. Der Betrag errechnet sich aus der gefahrenen Strecke.
Eine Ausnahme gilt auf den nachfolgend genannten Strecken. Hier wird ein Pauschalbetrag erhoben. Die Bezahlung erfolgt an einer Mautstation.
A9 Como – Mailand
A8 Varese – Mailand
A5 Mont Blanc – Aosta
A32 Frejus Tunnel – Turin
A12 Rom – Civitaveccia
A56 Neapel – Pozzuoli
A3 Neapel – Salerno
Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit und Personal gekennzeichnet. Die gelben Telepass-Fahrspuren sind ausschließlich den Telepass- Nutzern vorbehalten. An diesen Fahrspuren ist kein
Ticket erhältlich.
Zahlungsmöglichkeiten:
Barzahlung, Bankomat- oder Kreditkarte
An allen Mautstationen kann bar bezahlt werden. Häufig werden auch die gängigsten Kreditkarten sowie Bankomatkarten akzeptiert. Die Fahrspuren sind entsprechend beschildert. Weiters gibt es
die Viacard, mit dieser unbegrenzt gültigen Magnetkarte kann bei den Mautstellen auf einer eigenen Spur bargeldlos bezahlt werden. Achtung: Auf der sizilianischen A18 zwischen Messina und
Catania nehmen die Mautstationen Roccalumera, Taormina, Giardini di Naxos und Fiumefreddo die Viacard nicht an.
Spuren mit Personal
Dem Bediensteten das Autobahnticket reichen, bar, mit Viacard, einer gängigen Kreditkarte oder der ec-Maestro-Bankomatkarte bezahlen. Bei Bedarf Quittung (ricevuta) anfordern.
Nachzahlung bei Ticketverlust oder fehlerhaftem Zahlvorgang
Bei Ticketverlust sind eine Strafgebühr und der höchstmögliche Betrag an der Ausfahrtstation zu bezahlen. Bei fehlerhaftem Zahlvorgang am Automaten wird eine Quittung ausgegeben, die den noch
offenen Betrag ausweist. Innerhalb Italiens können Sie den noch offenen Betrag bei der nächsten „Punto blu“-Zahlstation begleichen. Eine nachträgliche Bezahlung ist möglichst innerhalb von 15
Tagen mittels einer EU-Standardüberweisung und bei manchen Autobahngesellschaften auch über das Internet möglich. Mehr Infos: www.autostrade.it/en/rmpp/, www.autostrade.it/it/punto-blu
Free Flow System
Auf der A36, A59 und A60 in der Nähe von Mailand erfolgt die Mauterhebung im Free Flow System, bei dem eine Voranmeldung auf der Homepage der Autobahngesellschaft empfohlen wird, da eine
direkte Bezahlung an der Mautstation nicht möglich ist.
Über die Homepage der Autobahngesellschaft (https://apl.pedemontana. com/pagamento-occasionale) kann man sich mit seinem Kfz-Kennzeichen für eine „gelegentliche
Bezahlung“ registrieren oder die entsprechende App „APL Free Flow“ auf seinem Smartphone installieren. Die Begleichung der Gebühren erfolgt per Kreditkarte und muss innerhalb von 15 Tagen
erfolgen. Eine Anmeldung bereits vor der Reise ist empfehlenswert.
Alternativ besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach dem Befahren der mautpflichtigen Strecke die Kundendienststelle „Punto Verde“ auf der A36 an der Anschlussstelle Mozzate (Como)
aufzusuchen und dort unter Angabe des Kfz-Kennzeichens die Gebühren in bar zu bezahlen. Dies ist zusätzlich an fünf Tankstellen in der Region möglich. Einzelheiten dazu finden sich ebenfalls
auf der Homepage der Autobahngesellschaft.
Spuren mit Personal
Dem Bediensteten das Autobahnticket reichen, bar, mit Viacard, einer gängigen Kreditkarte oder der ec-Maestro-Bankomatkarte bezahlen. Bei Bedarf Quittung (ricevuta) anfordern.
Nachzahlung bei Ticketverlust oder fehlerhaftem Zahlvorgang
Bei Ticketverlust sind eine Strafgebühr und der höchstmögliche Betrag an der Ausfahrtstation zu bezahlen. Bei fehlerhaftem Zahlvorgang am Automaten wird eine Quittung ausgegeben, die den noch
offenen Betrag ausweist. Innerhalb Italiens können Sie den noch offenen Betrag bei der nächsten „Punto blu“-Zahlstation begleichen. Eine nachträgliche Bezahlung ist möglichst innerhalb von 15
Tagen mittels einer EU-Standardüberweisung und bei manchen Autobahngesellschaften auch über das Internet möglich. Mehr Infos: www.autostrade.it/en/rmpp/, www.autostrade.it/it/punto-blu
Free Flow System
Auf der A36, A59 und A60 in der Nähe von Mailand erfolgt die Mauterhebung im Free Flow System, bei dem eine Voranmeldung auf der Homepage der Autobahngesellschaft empfohlen wird, da eine
direkte Bezahlung an der Mautstation nicht möglich ist.
Über die Homepage der Autobahngesellschaft (https://apl.pedemontana. com/pagamento-occasionale) kann man sich mit seinem Kfz-Kennzeichen für eine „gelegentliche
Bezahlung“ registrieren oder die entsprechende App „APL Free Flow“ auf seinem Smartphone installieren. Die Begleichung der Gebühren erfolgt per Kreditkarte und muss innerhalb von 15 Tagen
erfolgen. Eine Anmeldung bereits vor der Reise ist empfehlenswert.
Alternativ besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach dem Befahren der mautpflichtigen Strecke die Kundendienststelle „Punto Verde“ auf der A36 an der Anschlussstelle Mozzate (Como)
aufzusuchen und dort unter Angabe des Kfz-Kennzeichens die Gebühren in bar zu bezahlen. Dies ist zusätzlich an fünf Tankstellen in der Region möglich. Einzelheiten dazu finden sich ebenfalls
auf der Homepage der Autobahngesellschaft.
Offene Belege gleich bezahlen
Auch wenn nicht bezahlt werden kann, öffnet sich die Schranke trotzdem und ein Beleg wird ausgegeben. Der Haken dabei ist: Eine Videokamera filmt Auto samt Kennzeichen bei der Ausfahrt. Es
kann passieren, dass dem Fahrzeughalter einige Wochen später eine Zahlungsaufforderung vom italienischen Autobahnbetreiber ins Haus flattert. Um dies zu vermeiden, am besten gleich vor Ort an
einen Mitarbeiter wenden. Ist das nicht möglich, sollte versucht werden, die Mautschuld an der nächsten Mautstelle oder Punto Blu (Vertriebsstelle) zu bezahlen. Wer von zu Hause aus eine
Überweisung durchführen will, sollte dies innerhalb von 15 Tagen tun. Ansonsten fallen Verzugsspesen in der Höhe von 2,58 Euro an. Um Spesen zu vermeiden IBAN und BIC angeben (siehe unten).
Nicht einfach durchfahren!
Ist die Schranke bei der Einfahrt in die Mautstelle bereits offen und die Ampel steht auf "grün", bitte unbedingt daran denken, das Ticket vor Durchfahren der offenen Schranke zu ziehen.
Andernfalls droht bei der nächsten Abfahrt, wo die Zahlung anfällt, eine Strafgebühr, weil man kein Ticket vorweisen kann.
Bei Problemen empfiehlt es sich, am besten gleich vor Ort an einen Mitarbeiter zu wenden. Ist das nicht möglich, sollte versucht werden, die Mautschuld an der nächsten Mautstelle oder Punto
Blu (Vertriebsstelle) oder bei der nächsten Servicestation (Punto Blu) abzufahren.
Tunnel und Brücken: Motorrad:
Mont Blau Tunnel:
einfache Fahrt: 29,30 Euro
Hin- und Rückfahrt: 36,80 Euro
Großer St. Bernhard Tunnel
einfache Fahrt: 16,40 Euro
Hin- und Rückfahrt: 22,20 Euro
Frejus Tunnel
einfache Fahrt: 29,30 Euro
Hin- und Rückfahrt: 36,80 Euro
Munt la Schera Tunnel
Ganzjährig geöffnet. Der Tunnel weist nur eine Fahrspur auf und wird wechselseitig im Einbahnverkehr betrieben.
einfache Fahrt: 12 Euro, Nachttarif von 20 bis 8 Uhr: 14 Euro
Fahrverbotszonen "zona traffico limitato" (ZTL)
In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL). In diese begrenzte Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren. Meistens
beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
In welchen Städten gibt es eine ZTL?
In den meisten italienischen Städten, vor allem in den touristisch stark frequentierten, gibt es diese Zonen. Zum Beispiel bestehen Fahrverbotszonen in folgenden Städten: Arezzo, Bologna, Bozen,
Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin, Verona und viele mehr.
Nähere Informationen gibt es bei den Autofahrerklubs oder unter weitere Informationen
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fahren in Kroatien
Reisepass oder Personalausweis, Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen und ist bei Ihrer Versicherung erhältlich.
Grenzübergänge:
24 Stunden geöffnet.
Grenze zu Slowenien
Grenze zu Ungarn
Grenze zu
Bosnien-Herzegowina
Kastel
Gorican - Letenye
Zupanja
Rupa
Gola - Berzence
Slavonski Brod
Pasjak
Terezino Polje -
Barcs
Stara Gradiska
Jurovski Brod
Donji Miholjac -
Dravaszabolcs
Maljevac
Bregana
Grenze zu Serbien
Jasenovac
Macelj
Bajakovo - Batrovci (M1,
E70)
Hrvatska Kostajnica
Dubrava
Krizovljanska
Grenze zu Montenegro
Licko Petrovo Selo
Karasovici (Debeli
Brijeg)
Kamensko
Vinjani Donji
Metkovic
Tempolimits:
Im Ortsgebiet: 50 km/h, auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert.
Landstraße: 90 km/h
Schnellstraße: 110 km/h
Autobahn: 130 km/h
Es gilt die 0,5 Promille-Grenze aber wir Motorradfahrer/innen trinken sowieso nichts, aber bzw. 0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und
Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.
Für Licht am Tag gilt für Motorradfahrer eine ganzjährige Pflicht.
Bußgelder
Alkohol am Steuer ab 90 Euro ab 679,47 HRK
Überholverstoß 90 Euro ab 679,47 HRK
Rotlichtverstoß ab 260 Euro ab 1.962,92 HRK
Fahren ohne Licht (tagsüber) ca. 40 Euro ca. 301,99 HRK
20 km/h zu schnell ab 75 Euro ab 566,23 HRK
über 50 km/h zu schnell ab 400 Euro ab 3.019,88 HRK
Mitführpflicht für Motorradfahrer:
Verbandszeug
Warnweste
Warndreieck
Ersatzlampenset
Sonstiges
Pflicht
Pflicht
---
Pflicht*
-
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED\'s oder ähnlichen Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch schon für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Achtung: Beim gesamten Überholvorgang muss geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder
verlassen.
Maut und Vignette:
Kategorie 1A: Motorräder, Trikes und Quads:
A1 Zagreb - Split - Dubrovnik
A3 Bregana - Zagreb - Lipovac
A4 Zagreb - Goričan
A5 Beli Manastir - Osijek - Bosnien & Herzegowina
A6 Rijeka - Zagreb
A7 Rupa - Križišće
A10 Ploče - Grenze Bosnien & Herzegowina
A11 Zagreb - Sisak
D425 Ploče - Karamatići
D102 Krk Brücke
Bezahlung: Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes vorzuweisen ist. Die Maut kann bar (in
Landeswährung oder Euro), mit Kreditkarte oder mit EC-/Maestrokarte bezahlt werden. Bei Bezahlung in Euro kann Rückgeld jedoch in der Landeswährung erfolgen, daher kleine Scheine
bzw. Münzen mitnehmen. Euromünzen werden in Stückelungen von 50 Cent, 1 und 2 Euro zur Bezahlung akzeptiert.
Kraftstoff:
Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten. Dieselkraftstoff ("Eurodiesel"), Bleifrei Superbenzin 95 Oktan ("Eurosuper" oder "Bez Dovni
Benzin") sowie Bleifrei-Super Plus 98 Oktan ("Eurosuper Plus") ist flächendeckend erhältlich (auch auf den Inseln). An Tankstellen der Kette INA, OMV und Tifon ist die Bezahlung
mit Kreditkarten möglich. An vielen Tankstellen werden außer den oben genannten Sorten auch Kraftstoffe mit den Bezeichnungen "Diesel" und "Super 95" (bleifrei) angeboten.
"Diesel" ist jedoch speziell für Lkw gedacht, und "Super 95" (bleifrei) erfüllt nicht die europäischen Qualitätsanforderungen. An Landstraßen und in Ortschaften bleiben
Tankstellen meist zwischen 12.30 und 15.30 sowie zwischen 19.30 und 7.00 Uhr geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Zapfsäulen- Automaten mit Banknoten bezahlen.
Autobahn-Tankstellen sind durchgehend geöffnet.
1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Dreikönigstag), 22. April (Ostermontag), 1. Mai (Tag der Arbeit), 20. Juni (Fronleichnam), 22. Juni (Antifaschismus-Tag), 25. Juni
(Nationalfeiertag), 5. August (Tag des Sieges und der heimatlichen Dankbarkeit), 15. August (Mariä Himmelfahrt), 8. Oktober (Unabhängigkeitstag), 1. November (Allerheiligen),
25./26. Dezember (Weihnachten)
Nähere Informationen gibts bei den Autofahrerclubs oder unter weitere Informationen.
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein versteht sich von selbst.
Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig
sein. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Tempolimits:
Ortsgebiet: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 110 km/h
Autobahn: 130 km/h
0,5 Promille (Für Lenker mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis und Busfahrern Promille-Grenze von 0,2)
Einspurige Kraftfahrzeuge müssen auch am Tag mit Licht fahren.
Fahrer und Beifahrer müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen.Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme,
die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED‘s benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
**Reflektierende Bekleidung für Motorradfahrer in Frankreich pflicht jedoch:
Seit dem 01. Januar 2013 müssen alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen. Ebenfalls müssen Beifahrer von Trikes (der
Klasse L5e) so eine Warnweste tragen.
Die Warnwesten müssen der französischen Norm entsprechen und eine Fläche von 150 Quadratzentimetern reflektierendes Material aufweisen. Das reflektierende Material darf sich jedoch auf mehrere
Teilbereiche aufteilen.
Gut Platziert müssen diese Flächen zwischen Helm und Gürtellinie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Erlaubt sind reflektierende Flächen in Schutzausrüstungen integriert, andernfalls
eignen sich Warnwesten, die einfach über die Schutzkleidung gezogen werden können.
Die neuen Verkehrsregeln gelten auch für ausländische Motorradfahrer die in Frankreich Urlaub machen oder einfach nur auf der Durchreisen sind. Bei Missachtung der Regeln wird ein Bußgeld von 68€
fällig.
Besondere Verkehrsschilder
Toutes Directions = alle Richtungen
Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits)
Ralentir = langsam fahren
Centre Ville = zur Stadtmitte; Déviation = Umleitung
Passage interdit = Durchfahrt verboten; Serrez à droite = Rechts halten
Vous n®avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt
Fin d®interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots
Alkohol: 0,5 Promille (Für Lenker mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis und Busfahrern Promille-Grenze von 0,2)
Maut:
Das französische Autobahnnetz wird von verschiedenen Gesellschaften betrieben und ist mit Ausnahme von Teilen der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und
Toulouse sowie einiger Teil- und Zubringerstrecken mautpflichtig. Die französischen Autobahngesellschaften bieten eine Broschüre mit einer Übersichtskarte und den wichtigsten Tarifen zum Download
an.
Mehr Infos: www.autoroutes.fr
Klasse 5: Motorräder (auch mit Beiwagen) und Trikes
Bezahlung nach Verlassen der Autobahn
Zumeist entnehmen Sie per Knopfdruck ein Ticket aus einem Automaten und bezahlen den Tarif erst, wenn Sie die Autobahn wechseln oder verlassen. Dabei wird das Ticket vorgelegt und das Fahrzeug in
eine der Klassen eingestuft. Bezahlen können Sie bar oder mit Kreditkarte. Auf allen Autobahnen werden die gebräuchlichsten Kreditkarten wie Mastercard oder Visa angenommen. Nicht akzeptiert
werden Bankomatkarten mit Maestro-Zeichen, Prepaid-Kreditkarten oder American Express. Bezahlung vor Auffahrt auf die Autobahn
Auf einigen Abschnitten wird bei der Einfahrt das abgezählte Geld für die Strecke, die Sie benutzen wollen, in einen Trichter geworfen (ausreichend Kleingeld besorgen!). Der Betrag wird
rechtzeitig angezeigt. Kennzeichnung der Mautstationen
Schalter mit grünem Pfeil sind personell besetzt, bieten Bezahlmodi in bar oder mit Kreditkarte und stehen allen Fahrzeugkategorien offen. Gemäß dem vorgelegten Ticket wird das Fahrzeug in eine
der Mautklassen eingestuft. Für Fahrzeuge, die eindeutig in die Gebührenklasse 1 (Pkw und Gespanne mit einer Gesamthöhe bis 2 m) fallen, gibt es auch automatische Schalter, an denen mit
Kreditkarte bezahlt wird (erkennbar an dem Piktogramm »cb«). In diesem Fall schiebt man zuerst das Ticket, anschließend die Kreditkarte (Magnetstreifen unten rechts) ein. Auf Knopfdruck erhält
man eine Quittung. Télépéage-System
Die mit »t« gekennzeichneten Spuren sind den Kunden des »Télépéage-Systems« vorbehalten. Dabei werden die Fahrstrecken von Zahlstelle zu Zahlstelle mittels eines innen an der Windschutzscheibe
aufgeklebten Chips (télébadge) elektronisch erfasst und die Gebühren automatisch abgebucht. Der Chip ist für österreichische Reisende leider nicht anwendbar. Gut zu wissen: An den automatischen Zahlstellen können fehlerhafte elektronische Höhenmessungen bei Wohnmobilen und Gespannen mit Dachgepäck zu Einstufungen in eine zu hohe
Kategorie führen. Es wird dringend geraten, die Kategorie sofort zu überprüfen und bei Bedarf per Knopfdruck über die Gegensprechanlage Hilfe durch das Mautpersonal anzufordern.
Tunnel & Brücken
Mont Blanc Tunnel
Motorrad (auch mit Beiwagen/Anhänger)29,40
36,90
Frejus Tunnel
Der Tunnel zwischen Modane (F) und Bardonecchia (I) ist 12,8 km lang und ganzjährig Tag und Nacht befahrbar.
Gebühren in Euro
Motorrad (auch mit Beiwagen/Anhänger)29,40
36,10* * Rückfahrkarte 7 Tage gültig
Tunnel Maurice Lemaire www.aprr.fr
Der Tunnel Maurice Lemaire, auch Tunnel Sainte-Marie-aux-Mines genannt, führt durch die Vogesen und verbindet Sainte-Marie-aux-Mines mit Saint-Dié.
Tunnel de Puymorens www.autoroutes.fr
Der 4820 m lange Pyrenäen-Tunnel in Richtung Andorra verbindet Porté-Puymorens mit Bourg-Madame.
Tunnel Prado Carénage Marseille www.tunnelprado.com
Der Prado Carénage Tunnel verbindet die südlichen Bezirke mit demStadtzentrum.
Tunnel Prado Sud Marseille www.tunnelprado.com
Der 1500 m lange doppelstöckige Prado Sud Tunnel mit jeweils zweiFahrspuren verlängert den vorhandenen Prado Carénage Tunnel in Richtung des südlichen Stadtteils.
Eurotunnel (Bahnverladung)
Tarife abhängig von Fahrzeugart, Reisetag und Reisedauer. Information und Buchungsservice: www.eurotunnel.com oder bei ÖAMTC Reisen.
Viadukt von Millau www.leviaducdemillau.com
Autobahn A 75 (Clermont - Ferrand - Béziers) Pont de Normandie www.pontsnormandietancarville.fr
Die Brücke über die Seine-Mündung verbindet Le Havre mit Honfleur.
Pont de Tancarville www.pontsnormandietancarville.fr
Die Brücke verbindet Tancarville mit Marais-Vernier. Pont d’Ile de Ré www.pont-ile-de-re.com Die 2926 m lange, mautpflichtige Brücke verbindet die Ile de Ré mit dem Festland (La Rochelle).
Fahrverbote und Umweltzonen: Nähere Infos bei den Verkahrsklubs
Notrufnummern:
Feuerwehr: 18 oder 112
Polizei: 17 oder 112
Rettung: 15 oder 112
Telefonieren von Frankreich nach Österreich: 0043 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von Österreich nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren in Frankreich: 0, dann die regionale Kennziffer, gefolgt von der 8-stelligen Rufnummer
Liste der Telefonzonenvorwahlen
01 - Paris
02 - Nordwest Frankreich
03 - Nordost Frankreich
04 - Südost Frankreich
05 - Südwest Frankreich
06 und 07 französische Mobilfunknetz (Handy)
Die Mitnahme einer grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen.
Bußgelder:
Fahrzeug (Gebühren in Euro)
einfach
retour
Fahrzeug
einfach
retour
Alkohol am Steuer
ab 135 Euro
Rotlichtverstoß
ab 135 Euro
Überholverstoß
ab 135 Euro
Warnweste nicht angelegt
90 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber)
35 Euro (nur für Motorradfahrer)
20 km/h zu schnell
ab 135 Euro
über 50 km/h zu schnell
1500 Euro
Nähere Informationen gibts bei den Autofahrerclubs oder unter weitere
Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fahren in Slowenien
Der Reisepass oder Personalausweis muss während des gesamten Aufenthaltes gültig sein. Bei einem während der Reise abgelaufenen Reisedokument kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen.
Unbedingt mit gültigem Reisepass reisen. Erfahrungsgemäß verweigern Fluglinien oder Kreuzfahrtschiffe die Beförderung bei abgelaufenen Dokumenten und auch bei der Anmeldung in Hotels kann es
zu Problemen kommen.
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen und ist bei Ihrer Versicherung erhältlich.
Grenzübergänge:
Die Grenzen sind rund die Uhr geöffnet.
Grenzübergang
Gegenseite
Benützungsumfang,
Öffnungszeiten
Bad Radkersburg
(Steiermark)
Gornja Radgona
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Bleiburg
(Kärnten)
Holmec
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Bonisdorf
(Burgenland)
Kuzma
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Großwalz
(Steiermark)
Duh
Nur Reiseverkehr;
EU-Länder
Karawankentunnel
(Kärnten)
Karavanke/Jesenice
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Langegg
(Steiermark)
Jurij
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Lavamünd
(Kärnten)
Vic (Dravograd)
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Leifling
(Kärnten)
Libelic
Nur Reiseverkehr;
EU-Länder
Loibltunnel
(Kärnten)
Ljubelj/Trzic
Alle Fahrzeuge; Internationale
Grenze
Mureck
(Steiermark)
Trate
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Paulitschsattel
(Kärnten)
Alle Fahrzeuge;
EU-Länder
Radlpass
(Steiermark)
Radlje ob Dravi
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Raunjak
(Kärnten)
Mezica
Nur Reiseverkehr;
EU-Länder
Seebergsattel
(Kärnten)
Zgornje Jezersko
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Sicheldorf
(Steiermark)
Gederovci
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Spielfeld
(Steiermark)
Sentilj
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
St. Anna
(Steiermark)
Kramarovci
Fußgänger, Radfahrer,
Motorräder bis 125 ccm
Weitersfeld
(Steiermark)
Sladki vrh
Murfähre, Fußgänger,
Radfahrer,
Motorräder bis 125 ccm
Wurzenpass
(Kärnten)
Korensko sedlo/Podkoren
Alle Fahrzeuge;
Internationale Grenze
Tempolimits:
Im Ortsgebiet: 50 km/h,
Landstraße: 90 km/h
Schnellstraße: 110 km/h
Autobahn: 130 km/h
Bei Sichtweiten unter 50 m beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit auf allen Straßen 50 km/h.
Es gilt die 0,5 Promille Grenze.
Die slowenischen Ampeln blinken nicht grün, sondern springen gleich auf gelb um. Fahrzeuglenker müssen bei gelb halten, Verstöße werden bestraft.
Licht am Tag Ist ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Tagfahrlicht wird akzeptiert. bei Missachtung dieser vorschrift droht eine Strafe von 40 Euro.
Parken: Innerhalb von weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für 2 Stunden erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr muss in diesen Zonen ein Parkticket bei einem Parkautomaten erworben werden.
Kurzparkzonen sind blau gekennzeichnet. In diesen Bereichen darf man maximal eine halbe Stunde parken, die Parktickets sind kostenlos. Längeres Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in
Parkhäusern erlaubt. Die Kosten der Parcktickets sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Mitführpflicht für Motorradfahrer:
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist bei Einreise aus EU-Ländern lt. ÖAMTC-Partnerclub unbeschränkt möglich, seitens ÖAMTC-Touristik werden max. 10 Liter empfohlen.
Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED\'s oder ähnlichen Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch schon für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Tragepflicht: Im Unfall- oder Pannenfall ist der Fahrer (oder alle Insassen) verpflichtet, eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Eine Tragepflicht kann
unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein.
Beim gesamten Überholvorgang muss geblinkt werden.
Feiertage:
1. und 2. Jänner (Neujahr), 8. Februar (Tag der Kultur), 22. April (Ostermontag), 27. April (Tag des Widerstands), 1. und 2. Mai (Tage der Arbeit), 25. Juni (Nationalfeiertag), 15. August (Mariä
Himmelfahrt), 31. Oktober (Reformationstag), 1. November (Allerheiligen), 25. Dezember (Weihnachten), 26. Dezember (Unabhängigkeitstag)
Avto-moto Zveza Slovenije (AMZS)
Dunajska 128
SI 1000 Ljubljana
Tel. +386 (0)1 530 52 00
Fax +386 (0)1 530 54 10
E-Mail: info.center@amzs.si
Internet: www.amzs.si
Nähere Informationen gibts bei den Autofahrerclubs oder unter weitere Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fahren inBosnien-Herzegowina
Der Reisepass oder Personalausweis muss während des gesamten Aufenthaltes gültig sein. Bei einem während der Reise abgelaufenen Reisedokument kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen.
Bei Einreise müssen ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein (pro Person und Tag 150 Bosnische Mark). Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen muss die Anmeldung binnen 48 Stunden bei
den lokalen Behörden erfolgen. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Bei Privatunterkünften muss der Gast oder der Gastgeber die Formalitäten selbst durchführen.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarteist verpflichtend (bei der Versicherung erhältlich).
Grenzübergänge:
Zupanja/Orasje: Richtung Tuzla; die Fähre über die Save ist nun durch eine Brücke ersetzt Svilaj: zwischen Slavonski Brod und Zupanja Okucani: Richtung Banja Luka (Republika Srpska) Slavonski Brod: wieder geöffnet
Licko Petrovo Selo (zwischen Plitvice und Bihac).Weiterfahrt wegen des schlechten Straßenzustands nicht empfehlenswert.
Sechs weitere Grenzübergänge im Hinterland der dalmatinischen Küste im Raum Split - Makarska - Ploce, z.B.: Vinjani Donji (bei Imotski), Mali Prolog (bei
Ljubuski) und Metkovic (diese drei Grenzübergänge können für die Anreise nach Medjugorje benützt werden).
Klek und Zaton Doli: hier wird an der dalmatinischen Küstenstraße zwischen Makarska und Dubrovnik kroatisches Gebiet auf wenige Kilometer durch
bosnisch-herzegowinisches Territorium unterbrochen (Hauptort Neum):
die Durchfahrt ist problemlos, aber gelegentlich werden die Reisepässe kontrolliert.
Tempolimits:
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Landstraße: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Es gilt die 0,3 Promille-Grenze aber wir Motorradfahrer/innen trinken sowieso nichts, aber bzw. 0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und
Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.
Für Licht am Tag gilt (für alle) für Motorradfahrer eine ganzjährige Pflicht.Tagfahrleuchten werden teils nur geduldet.
Mitführpflicht für Motorradfahrer:
Verbandszeug
Warnweste
Warndreieck
Ersatzlampenset
Sonstiges
empfohlen
empfohlen
---
empfohlen
-
Telefonieren am Steuer
ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Gut zu wissen: Motorradfahrer, die während der Fahrt mit Kopfhörern telefonieren, und Fußgänger mit Kopfhörern müssen mit Strafen rechnen.
Telefonieren nach Österreich 0043 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von Österreich 00387 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
112 Einheitsnummer für alle Notfälle – Europäischer Notruf
Pannenhilfe: (071) 987
Pannenhilfe bei Anruf mit dem Handy: 003851987
zentrale Notrufnummer: 071 / 66 49 04
Fremdenverkehrsamt (Österreich) Tourism Association of the Federation of Bosnia and Herzegovina / Sarajewo BIH-71000 Sarajewo, St.
Branilaca Sarajeva 21 Telefon +387 33 25 29 00 www.bhtourism.ba
Tourism Association of the Federation of Bosnia and Herzegovina
Tel. +387 33 580 999
Achtung: e-card wird nicht anerkannt. Es wird ein vom Dienstgeber oder von der Krankenkasse ausgestellter Urlaubskrankenschein benötigt.Die
Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit können Sie bei einem Arzt oder Krankenhaus ärztliche Betreuung in
Anspruch nehmen.
Wird die Europäische Krankenversicherungskarte (etwa aus Unkenntnis oder Behandlung bei einem privaten Arzt oder Krankenhaus) nicht akzeptiert und die Barzahlung der Behandlung verlangt,
lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung inkl. Diagnose ausstellen. Diese kann nachträglich in Österreich bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
Währung:
1 Bosnische Mark (BAM) = 100 Fening
1 Euro ca. 1,95 BAM
Bußgelder
Parkverstoß: 20 Euro-39,12 BAM
Warnweste nicht angelegt ab 15 Euro ab 29,34 BAM Fahren ohne Licht (tagsüber) 15 Euro 29,34 BAM Alkohol am Steuer ab 200 Euro ab 391,20 BAM Rotlichtverstoß ab 150 Euro ab 293,40 BAM
Überholverstoß ab 150 Euro ab 293,40 BAM Telefonieren am Steuer ab 10 Euro ab 19,56 BAM 20 km/h zu schnell ab 20 Euro ab 39,12 BAM über 50 km/h zu schnellab 200 Euroab 391,20 BAM
Maut und Vignette:
Die Bezahlung der Mautgebühren an allen Mautstationen kann bar in Bosnischer Mark (BAM) oder Euro bezahlt werden. Häufig werden auch die gängigsten Kreditkarten sowie die Bankomatkarte
(Maestro-Symbol) akzeptiert.
An den Mautstationen muss ein Ticket gezogen werden, das beim Verlassen der Autobahn bezahlt wird. Der Betrag errechnet sich aus der gefahrenen Strecke. Die Fahrspuren sind je nach
Bezahlmöglichkeit und Personal gekennzeichnet. Mautpflichtig ist der fertig gestellte Abschnitt der Autobahn A1 Lučani - Jošanica.
Für Motorräder: Klasa 1 Motorräder und Kfz (2 Achsen) unter 3,5,t zGG und unter 1,3 m an der Vorderachse
Lučani - Jošanica: 5,40 BAM
Kraftstoff
Es wird empfohlen, nicht mehr als 5 Liter Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen. Qualitativ hochwertiger Kraftstoff ist an den Tankstellen der Ketten OMV, INA, ENERGOPETROL und PETROL
erhältlich. Die gängigen internationalen Kreditkarten werden meist akzeptiert.
Bezahlen: Kreditkarten (PIN beantragen) werden nur in Ausnahmefällen bzw. in den Städten akzeptiert. In größeren Städten ist ein Bargeldbezug über Bankomat problemlos möglich.
Euro kann überall problemlos umgetauscht werden und wird häufig auch als Zahlungsmittel akzeptiert.
Sicherheitslage: Da sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, empfehlen wir kurz vor Reisebeginn aktuelle Sicherheitshinweise beim Österreichischen Außenministerium einzuholen. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar
Nähere Informationen gibts bei den Autofahrerclubs oder unter weitere Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fahren in Montenegro
Bis zur Ausreise gültiger Reisepass (für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen) oder Personalausweis. Im Falle der Einreise mit einem bis zur Ausreise gültigen Personalausweis darf man sich 30
Tage ohne Visum im Land aufhalten.
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist vorgeschrieben (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Achtung: In der Grünen Versicherungskarte muss seit 1. Februar 2012 die Gültigkeit für Montenegro eingetragen sein. Bei
Fehlen muss eine kurzfristige Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Kreditkarten und ähnliche bargeldlose Zahlungsmittel müssen bei der Einreise dem Zoll gemeldet werden.
Bei Einreise müssen Gegenstände, die über den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen, mündlich bei den Zollorganen deklariert werden. Bei Notebooks, Kameras und anderen
elektronischen Geräten sollte eine schriftliche Bestätigung verlangt und bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Die Einfuhr von Fleisch-, Fisch- und Milchprodukten ist verboten.
Aktuelle Sicherheitshinweise finden Sie beim österreichischen Außenministerium. Unter der Bürgerservice-Nummer 050 11 50/DW 4411 ist das Außenministerium rund um die Uhr erreichbar (Anrufer aus
dem Ausland wählen +43 1 90 115 - 4411).
Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Bei Privatunterkünften muss der Gast oder der Gastgeber die Formalitäten selbst durchführen.
Grenzübergänge:
Serbien: Bojare, Pljevlja, Bijelo Polje, Rozaje
Albanien: Hani i Hotit*, Murriqan*, Vermoshi (Kelmendi)
Es gilt die 0,0 (0,5 Auto)Promille-Grenze aber wir Motorradfahrer/innen trinken sowieso nichts, aber bzw. 0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Motorrädern und Mopeds
und deren Beifahrer, Trike- und Quadfahrer sowie Fahranfänger (die den Führerschein nicht mindestens seit einem Jahr besitzen).
Für Licht am Tag gilt (für alle) für Motorradfahrer eine ganzjährige Pflicht.
Mitführpflicht für Motorradfahrer:
Verbandszeug
Warnweste
Warndreieck
Ersatzlampenset
Sonstiges
Pflicht
Pflicht*
---
empfohlen
-
Jede Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen im Pannenfall betritt, muss eine Warnweste anlegen.
*Tragepflicht:
Im Unfall- oder Pannenfall ist der Fahrer (oder alle Insassen) verpflichtet, eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Jede Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen im
Pannenfall betritt, muss eine Warnweste anlegen. Eine Tragepflicht kann unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein.
Bußgeld:
Gut zu wissen: Auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen wird besonders geachtet.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordung (vor allem Missachtung des Überholverbots, Überfahren von roten Ampeln) muss sich der Fahrer bei einem Schnellrichter melden und sofort eine
Geldstrafe bezahlen.Überholen von Kolonnen ist verboten.
Das Fahren ohne festes Schuhwerk ist verboten und wird von der Polizei bestraft.
Von ausländischen Fahrern muss stets der Reisepass mitgeführt werden.
Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden.
Überholen von Kolonnen ist verboten.
Telefonieren am Steuer
ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kraftstoff:
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Wird das Betanken vom Servicepersonal vorgenommen, sollte auf den richtigen
Kraftstoff geachtet werden! Tankstellen haben von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Viele Tankstellen akzeptieren Kredit- oder Maestro-Karten.
Währungseinheit: Euro (EUR)
Öffnungszeiten:
Geschäfte: Mo bis Fr 8.30-19 Uhr, Sa 8-16 Uhr; Lebensmittelgeschäfte: Mo bis Sa 7-19 Uhr, in den touristischen Ortschaften bis 24 Uhr;
Banken: Mo bis Fr 8-19 Uhr, Sa 8-15 Uhr;
Post: Mo bis Fr 8-19 Uhr, Sa 8-14 Uhr;
Büros: Mo bis Fr 8.30-16 Uhr.
Feiertage:
1. und 2. Jänner (Neujahr), 6.-8. Jänner (orthodoxes Weihnachten), 26.-29. April (orthodoxe Ostern), 1. und 2. Mai (Tage der Arbeit), 21. und 22. Mai (Tage der Unabhängigkeit), 13. und 14. Juli
(Nationalfeiertag
Mautgebühren:
Auf der Strecke Podgorica - Bar (E 80) muss für die Benützung des ca. 4,5 km langen Tunnels Sozina Mautgebühr (Motorrad 1 Euro, Pkw 2,50 Euro und Gespanne 5 Euro) bezahlt werden.
Von einigen öffentlichen Telefonen kann nach Österreich telefoniert werden. Sie funktionieren mit Wertkarten, die in Trafiken und bei Postämtern erhältlich sind.
Botschaft von Montenegro in Österreich
Niebelungengasse 13
1010 Wien
Tel. +43 (0) 1 715 31 02
Fax +43 (0) 1 715 31 02 20
E-mail: diplomat-mn@me-austria.eu
Österreichische Botschaft in Montenegro
Svetog Petra Cetinjskog 1A / VI
MNE-81000 Podgorica
Tel. +382 (0) 20 201 135 oder +382 (0) 20 201 136
Fax +382 (0) 20 243 544
E-Mail: podgorica-ob@bmeia.gv.at
Österreichisches Honorarkonsulat in Montenegro (ohne Passbefugnis)
Hotel "Mogren", Mediteranska 1
MNE-85310 Budva
Tel. +382 (0) 33 403 324
Fax +382 (0) 33 403 324
E-Mail: osterreich_counc@t-com.me
Partnerclub des ÖAMTC:
Auto-moto savez Crne Gore (AMSCG)
Automobile & Motorcycle Association of Montenegro
Poslovni centar "Krusevac", Rimski trg 60
MNE-81000 Podgorica
Tel. und Fax +382 (0) 20 234 467
E-Mail: amscg@t-com.me
Internet: www.amscg.org
Tourismusvertretung
National Tourism Organisation of Montenegro
MNE-81000 Podgorica, Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 130
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis für eine Einreise bis zu 30 Tagen erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein ist erforderlich.
Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig (bei Verkehrsclubs erhältlich)).
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist verpflichtend (bei Ihrer Versicherung erhältlich).
ACHTUNG: Versicherunge-card wird nicht anerkannt.Der Abschluss einer Reiseversicherung wird empfohlen.
Ein Auslandskrankenschein muss, beim Arbeitgeber oder Krankenkasse, geordert
werden.
Einreise nach Albanien:
Reisende über 18 Jahren dürfen zollfrei mitführen:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 2 l Wein und 1 l Spirituosen und 250 ml Eau de Toilette oder 50 ml Parfum.
Zoll: Zollfrei dürfen jene
Waren nach Albanien eingeführt werden,die dem Zweck, der Dauer und
der Jahreszeit der Reise ent-sprechen und dem persönlichen Gebrauch dienen.Dazu sind folgende Waren zu zählen (ab 18 Jahren):200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak,1 Liter Spirituosen, 2 Liter Wein und 50 ml Parfum oder250 ml Eau de Toilette.Technische Geräte sowie Geldbeträge im Wert oder Gegen-wert
von mehr als ALL 1.000.000,– solltenbei der Einreisedeklariert werden. Die Mitnahme von Waffen
ist verboten.
Grenzübergänge:
Land
Grenzort
Öffnungszeiten
Montenegro
HaniHoti
24
Stunden
Murriqan
24
Stunden
Vermoshi (Kelmendi)
8 bis 22
Uhr
Mazedonien
Qafa-Thana
24
Stunden
Tushemisht
24
Stunden
Blata
24
Stunden
Gorica
24
Stunden
Kosovo
Morine 1 (Kukesi)
keine Informationen
Morine 2 (Tropoja)
keine Informationen
Qafe Prushi (Kruma)
keine Informationen
Griechenland
Kapshtica
24
Stunden
Kakavija
24
Stunden
Tri Urat
8
bis 22 Uhr
Qafe Boti
8
bis 22 Uhr
Sicherheitslage:
Da sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, wird empfohlen, kurz vor Reisebeginn aktuelle Sicherheitshinweise beim Österreichischen Außenministerium einzuholen. Das Bürgerservice des
Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen
finden Sie unter www.reiseregistrierung.at.
Maut und Vignette:
Es gibt keine Mautstrassen in Albanien.
Es wird allerdings geplant Maut einzuheben.
Verkehrsbestimmungen:
In Albanien herrscht Rechtsverkehr.
Achtung: Das auf den Straßen Albaniens vorherrschende Fahrverhalten ist im Allgemeinen aufgrund einer höheren
Risikobereitschaft der Straßenverkehrsteilnehmer mit demjenigen in Österreich nicht vergleichbar. Umsichtiges Verhalten im nahezu ungeregelten
Straßenverkehr ist daher dringend angeraten. Aufgrund der Risikobereitschaft der einheimischen Fahrer unddes teilweise schlechten Straßenzustandes empfehlen wir,
mitgroßer Achtsamkeit zu fahren.Lichtpflicht gilt in Tunnels oder bei schlechter Sicht (Nebel,schwerer Regen oder Schneefall).
Tempolimits:
Im Ortsgebiet: 35/40 km/h
Landstraße: 80/90 km/h
Schnellstraße: 90 km/h
Autobahn: 110 km/h
Licht: Tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LEDs benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Promillegrenze: 0,0 Promille
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Währung:100 Albanische Lek =€0,78-. 1 Lek = 100 Qindarka. In der
Praxis haben die Qindarka keinerlei Bedeutung mehr, die Preise werden nur in ganzen LEK angegeben.
Bargeld abheben/Bargeldlos bezahlen
Internationale Kreditkarten: Ja - werden in größeren Hotels (bei Buchung klären) und einigen Banken akzeptiert. Ansonsten ist Barzahlung die gängige
Zahlungsweise.
Geldautomat: Ja - in größeren Städten vorhanden. Bargeldabhebung ist mit Kreditkarten und an einigen Automaten mit Maestro-Zeichen auch mit der
Bankomat-Karte (und PIN) möglich.
Reiseschecks: Ja - in Euro oder US-$, werden jedoch nicht als Zahlungsmittel akzeptiert und können nur in Tirana umgetauscht werden.
Feiertage:1./2. Januar, 14. März (Frühlingsfeiertag), 22. März (Nowruz –persisches Neujahrsfest), 1./2. April (katholisches
Osterfest),8./9. April (orthodoxes Osterfest), 1.
Mai, 15. Juni (Bajrami iMadh, Fest des
Fastenbrechens) sowie 22. August (Bajramii Vogel,
islamisches Opferfest), 19. Oktober (SeligsprechungMutter Teresas), 28./29. November (Unabhängigkeitstag),25.Dezember Weihnachten
Treibstoff: DieTreibstoffqualität ist oft problematisch (Wasserbeimischung,Verunreinigung). Empfohlen wird in Städten und bei
größerenTankstellen zu tanken.Bezeichnung: Super Benzin und auch Super Plus - Benzine paplumb, Diesel - Diezel oder
gasoil. Tankstellen sind in städtischen Gebieten vorhanden und sind in der
Regel 24 Stunden am Tag geöffnet. Die Bezahlung erfolgt in den meisten Fällen in bar. Einigen Tankstellen akzeptieren auch Kreditkarten. Außerhalb der Städte
sind nur wenige Tankstellen und Autowerkstätten vorhanden.
Mitführpflicht für Motorradfahrer: Fahrzeuge mit
Xenon-, Neon- oderLED-Leuchten benötigen nur
Ersatzlampen für Bremsleuchtenund
Blinker.Verbandskasten, Warnwesten.
Notrufnummern:
In einigen größeren Städten gibt es Selbstwählferndienst. In weiten
Teilen des Landes ist die telefonische Erreichbarkeit auch über das Festnetz schlecht. An einer Modernisierung des Fernmeldewesens wird jedoch
gearbeitet.
Vorwahl
nach Albanien: +355 (Ortskennzahl ohne die "0"), bzw.:von Österreich nach Albanien 00355
nach Österreich: +43 (Ortskennzahl ohne die "0"), bzw.: von Albanien nach Österreich 0043
Nähere Informationen gibt es bei den Autofahrerklubs oder unter weitere
Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Reisezubehör
Vorfreude ist die schönste Freude, sagt man. Zu einer erfolgreichen Reise gehört auch eine gute Vorbereitung, denn gut geplant ist halb gewonnen.
Hier findet Ihr Infos und Tipps zum Thema Reisezubehör:
Was Ihr mitnehmt liegt an Euch und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Das Reisegepäck sollte aber immer auf das nötigste beschränkt sein, denn die Fahrzeugbeladung bestimmt nicht nur das Fahrverhalten.
Das Fahren In der Gruppe bietet nicht nur den Vorteil das man sich das Reisegpäck eventuell aufteilen kann, denn auch wenn man was absichtlich oder unabsichtlich nicht mit hat, hat es vielleicht
der Reisepartner/in mit oder er/sie kann es auch besorgen. Muss man unterwegs das eine oder andere besorgen wie z.B.: Geld, Regenschutz, Kettenöl, Zündkerze, Kraftstoff usw. kann man
eventuell gemeinsam in die nächste fremde, unbekannte Stadt fahren. Auch bei einer Panne oder einen Unfall bietet dies wesentliche Vortele.
Umso weniger man unterwegs besorgen muss, umso länger / mehr hat man Zeit für die eigentliche Reise.
Unten haben wir eine "Reisecheckliste" im PDF-Format zum download und ausdrucken bereitgestellt. Schon viele haben diese genutzt und auch wir benutzen sie immer wieder.
Nachfolgend eine Liste mit Links und Tipps zum Thema Reisezubehör und kaufen:
Reservekanister für Treibstoff / Wasser: Fuelfriend
Beim Thema Warnweste wird oftmals zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen.
Tragepflicht bedeutet, dass im Unfall- oder Pannenfall der Fahrer verpflichtet ist, eine Warnweste anzulegen, sobald er das Motorrad verlässt. Eine Tragepflicht kann allerdings unabhängig von
einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist u.a. in Italien, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Mazedonien, Montenegro und Bosnien & Herzegowina der Fall. Wird der
Motorradfahrer hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen.
Eine Mitführpflicht der Warnweste für Motorradfahrer gilt zum Beispiel in Frankreich, Litauen, Spanien und in der Slowakei. In Portugal und Norwegen
gilt die Vorschrift, eine Warnweste mitzuführen und zu tragen, nur für örtlich registrierte Fahrzeuge - dazu gehören auch Mietfahrzeuge.
Warndreieck(e)
InSchweden, Finnland, Dänemark, auf Malta und in Russland ist ein Warndreieck für jedes Motorrad Pflicht, in Ungarn nur für Motorräder mit
Beiwagen und Trikes.
Verbandszeug
Eine mobile Apotheke ist u.a. in Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei, in Montenegro und Serbien vorgeschrieben. Weiter nördlich, in Großbritannien, Schweden
und Norwegen gibt es für Verbandszeug eine Empfehlung.
Ersatzlampenset
Die Pflicht, ein Ersatzlampenset mitzuführen, gilt in Frankreich und Kroatien - jedoch nicht für Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten. In Ungarn und
Mazedonien existiert eine Empfehlung für die Mitnahme von Ersatzlampen.
Feuerlöscher
In Litauen ist man schwer bepackt unterwegs - hier gehört ein Feuerlöscher zur vorgeschriebenen Ausstattung.
Motorradhelme
Ergänzend dazu gilt es zu beachten, dass auch die Sturzhelme den jeweiligen nationalen Bestimmungen entsprechen müssen und daher das Tragen eines in Österreich noch zulässigen Sturzhelmes in
anderen Staaten zu empfindlichen Sanktionen führen kann. Darum empfiehlt es sich, vor Fahrtantritt über die rechtlichen Bestimmungen der bereisten Länder zu informieren.
Alle Angaben ohne Gewähr.
REIFENPANNE
Im Falle einer Reifenpanne solltet Ihr vorbereitet sein.
Reifenpannensets gibt es in verschiedenen Ausführunge. Bewährt hat sich in unserer Gruppe ein Set mit vulkanisierten Dichtstreifen. Ein solches Set kostet rund €20,- und wird als Zubehör im
Fachhandel (Touratech, Louis) angeboten.
Es beinhaltet meist folgendes:
2-in-1 Reparatur-Werkzeug (Reib- Ahle, Einzieher für Dichtstreifen)
Anleitungsvideos gibt es auf Youtube usw. und eine Bedienungsanleitung liegt den Set bei. Es ist aber selbsterklärend.
Achtet auf ordentliche Durchführung, lasst Euch Zeit und führt diese Arbeit an einen sicheren Standort duch, dann klappts auch.
Drei CO2-Patronen reichen für knapp 2 bar. Deshalb sollte man zusätzliche Patronen mitführen. Abhilfe und empfohlen wird auch eine elektrische Pumpe, die es mit USB-Anschluss und Akku im Netz zu
kaufen gibt.
Aufgrund der oftmaligen Erzählungen von reparierten Reifen mit Laufleistungen bis zum Indikator, ist trotzdem ein Reifenwechsel unbedingt vorzuziehen. Ein Fahren mit reparierten Reifen birgt
immer die Gefahr eines plötzlichen Luftverlustes. Stellt Euch vor, Ihr fährt auf z.B. der Autobahn und die Luft ist innerhalb wenigen Sekunden raus. Ihr gefährdet Euch, andere Verkehrsteilnehmer,
die Polizei wird aufgrund der Kameraüberwachung oder wegen Meldung anderer Verkehrsteilnehmer verständigt. Was folgt ist ein absperren der Polizei was folgedessen Stau, mit Unfallgefahr,
verursacht. Ein kostenpflichtiger Pannendienst wird verständigt. Der Reifenhändler ist zig Kilometer entfernt, hat keinen freien Termin, keinen lagernden Reifen
Seid Ihr noch dazu in der Gruppe unterwegs wird es dann noch interessanter usw. usw. -wir haben das alles schon erfahren.
Das betreuen dieser Homepage, erfordert viel Arbeit und Zeitaufwand und wird ständig aktualisiert. Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen und ohne Gewähr. Bei
etwaigen Fehlern wird um Verständnis und einer Nachricht für die Korrektur, Kritik oder Anerkennung, Dank etc. via Gästebuch gebeten. Danke für Euer Verständnis.