Fahren in der Gruppe

Gruppenregeln-12 Punkte

Die Fahrten, Touren, Reisen, usw. werden, soweit wie möglich, an die Mitglieder angepasst. Nach Rücksprache mit dem Tourguide bzw. Veranstalter werden individuelle Treffpunkte vereinbart, sodass jede/r die Gelegenheit hat, sich entlang der Route, Ausfahrt, Reise usw. anzuschließen aber auch zu verlassen.

Um die Gruppendynamik, die durch eventuelle Probleme und Konflikte beeinflußt wird, aufrecht zu erhalten, müssen Gruppenregeln definiert sein. Je mehr die Gruppenregeln eingehalten werden, desto besser funktioniert die Gruppe und die Ziele der Gruppe werden erreicht.

                               Das Fahren in der Gruppe ist deutlich anspruchsvoller als alleine oder zu zweit zu fahren.

 

                                                                                                              1.Vor der Fahrt

  • Es ist selbstverständlich, das man die anderen Mitfaher nicht unnötig warten lässt und frühzeitig am Treffpunkt ankommt.
  • Das Motorrad ist vollgetankt und soweit Verkehrstüchtig. Vor Abfahrt sollte außerdem jeder dem Tourenguide mitteilen, wie weit er durchschnittlich mit einer Tankfüllung fahren kann.
  • Der Tourenguide sollte vor dem Start die Mitfahrer über die geplante Strecke informieren. Jeder Teilnehmer solllte die Strecke zumindest soweit kennen, das er/sie notfalls auch alleine zum nächsten Treffpunkt fahren könnte.
  • Besprechung der Pausen der Gruppe und den Tankstops durch den Tourenguide.
  • Besprechung der Reihenfolge in der Gruppe und das eventuelle vorzeitige verlassen einzelner. 

                                                                                                      2.Reihenfolge und Tempo

Die Reihenfolge wird individuell festgelegt.

Grundsätzlich gilt: Anfänger, wenig geübte, fahren am Anfang der Gruppe, gleich hinter dem Tourenguide. Ebenso Fahrer mit schwächeren Motorrädern. So fühlen sich alle sicherer und der Tourenguide kann (muß) sein Tempo ansprechend anpassen.

Das Tempo des Tourenguides ist ehestmöglich einzuhalten. Gibt, zum Beispiel, der Tourenguide ein Tempo von 100 km/h vor so sind auch 100 km/h von den Nachfolgenden, wenn Verkehrstechnisch möglich und unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes, zu fahren um ein trennen bzw. auseinanderziehen,  zu verhindern. Wird dies nicht eingehalten, so wird die Anzahl der Pausen erhöht oder andere Maßnahmen getroffen um ein entsprechendes fortkommen der Gruppe zu gewährleisten.

Jeder sollte seinen Hintermann kennen und so ist am ehesten gewährleistet, das niemand unterwegs verloren geht. Innerhalb der Gruppe wird nicht überholt, sofern dies nicht für bestimmte Streckenabschnitte  ausdrücklich erlaubt oder freigegeben wird! 

 

                                                                                         3. Schlusslicht und "Lumpensammler"

Bei Gruppenfahrten wird neben dem Tourenguide auch ein Schlussfahrzeug (Sicherungsfahrer) bestimmt. Diese Fahrer müssen sich mit dem Tourenguide über die Fahrstrecke abstimmen, sodass diese auch ohne dessen Führung, eventuell versprengte Fahrer einsammeln und zur Gruppe zurückbringen können.  Es wird bei jedem Abbiegemanöver, wie Kreuzung bzw. Richtungsänderung wie Kreisverkehr, auf die ganze Gruppe gewartet Sollte sich die Gruppe dennoch trennen, so ist entweder dem Straßenverlauf zu folgen und so wieder zur Gruppe aufzuschließen oder auf den Sicherungsfahrer zu warten.

 

                                                                                                           4. Versetztes Fahren

Solange die Fahrbahn und die Strassenbreite es zulässt, wird versetzt gefahren. Dadurch wird eine geschlossene Gruppe gehalten und trotzdem ausreichend Sicherheitsabstand ermöglicht.

Der Sicherheitsabstand beträgt mindestens: HALBER TACHO IN METER,  außerhalb geschlossener Ortschaften bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen. Z.B.: Tempo 100 km/h=50 Meter Abstand.

Die 1.Maschine (Tourenguide) fährt links zur Strassenmitte, die 2.Maschine fährt rechts zum Fahrbahnrand hin, die 3.Maschine dann wieder zu Straßenmitte hin usw.

Dadurch zieht sich die Gruppe nicht so weit auseinander.

Ist Anhalten an Ampel oder Kreisverkehr erforderlich, schließen die Motorräder in Zweierreihe auf, sodass die ganze Gruppe möglichst innerhalb einer Ampelphase durchfahren kann. Um Missverständnisse zu vermeiden, fahren die Motorräder in der selben Reihenfolge nacheinander los, wie sie angehalten haben.

 

                                                                            5.Verantwortung für das folgende Fahrzeug

Jeder Teilnehmer ist verantwortlich dafür, dass das ihm jeweils folgende Fahrzeug nicht verloren geht und vergewissert sich durch regelmäßige Blicke in den Rückspiegel, ob das Folgefahrzeug noch mithält. Jeder muss sich darauf verlassen können, dass der/die vor ihm fahrende Biker/in wartet, wenn von der Hauptrichtung abgewichen wird! Bei entsprechenden grossen Strecken sollten Treffpunkte bzw. Zwischenstopps verabredet werden.

 

                                                                                                       6.Wir Überholen

Der Tourenguide wird keinesfalls überholt und er achtet darauf, dass er nur dann überholt, wenn ausreichend Platz bleibt, damit wenigstens die nächste, besser auch die übernächste Maschine mitziehen kann. An unübersichtlichen Kurvenstrecken gibt der Tourenguide nach seinem Überholvorgang Hand oder Blinkzeichen, damit die Nachfolgenden wissen, dass kein Fahrzeug entgegen kommt und sie aufschließen können, auch wenn sie selbst nicht ausreichend einsehen können. Ersatzweise kann er in Rechtskurven auch auf die linke Fahrspur fahren, so ist am offensichtlichsten, dass kein Gegenverkehr kommt.

Nach dem Überholvorgang sollte der Erste sofort zum Strassenrand fahren und sich rechts halten, damit der Hintere noch Platz zum Einscheren hat. Grundsätzlich gilt: Niemand sollte sich zum Überholen gezwungen fühlen, jeder Überholt auf eigene Verantwortung. 

 

                                                                                             7.Wir werden Überholt

Wenn von hinten schnellere Einzelfahrer oder Gruppen kommen, fährt man am sichersten, wenn man diese möglichst zügig seinem Drang nachgehen lässt, d.h. man lässt ihn Überholen und die links außen Fahrenden machen deshalb gegebenenfalls Platz.

 

                                                                 8.Halten ohne den Fließenden Verkehr zu behindern

Sollte es zu einem nicht geplanten Anhalten der Gruppe kommen, hält die Gruppe nicht in mehreren Reihen nebeneinander an, sondern immer in einer Reihe am äußersten Strassenrand, besser noch auf Parkplätze, Einbuchtungen o.ä. Wenn einer tanken muss, sollten möglichst alle tanken!! Ständige Tankstopps alle 100km sind äußerst störend.

 

                                                                           9.Jeder Fährt auf eigene Verantwortung

Es ist Selbstverständlich, dass jeder selbst auf der Strecke achten muss. Sollte die Gruppe versehentlich Verkehrsregeln missachten, so trifft jeden die Verantwortung für sein eigenes Verhalten und es ist nicht dem TOURENGUIDE anzulasten. Wer seinen Fähigkeiten entsprechend fährt, beeinflusst automatisch die Fahrweise der gesamten Gruppe. Das langsamste Fahrzeug bestimmt die Reisegeschwindigkeit. Wer gerne flott fährt, sollte sich hinten einreihen, die Schlusslichter müssen öfter schneller fahren, damit sie an der Gruppe bleiben.

 

                                                                                                 10.Warnwesten

Bei grösseren Gruppen empfiehlt es sich, dass sowohl der Tourenguide als auch der Schließende (Lumpensammler) eine Warnweste trägt. Dies ist jedoch keine Verpflichtung!!!!

Die Erkennbarkeit als zusammengehörige Motorradgruppe gegenüber anderen Verkehrsteilnehnern wird enorm erhöht.

 

                                                                                                 11.Kommunikation

Um Ungereimtheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Jeder sollte die Handynummer des Tourenguides oder des Lumpensammlers kennen, damit er bei möglichen Problemen diesen direkt informieren kann. Es ist auch oft notwendig auf die Mailbox, den Grund und die genaue Position, zu sprechen und auf Antwort des Tourenguides zu warten.

 

                                                        12.Gemeinsam....

 

Wer in einer Gruppe mitfährt, bleibt grundsätzlich von Anfang bis Ende dabei.

Bestimmte Streckenabschnitte können vom Tourenguide freigegeben werden und ein gemeinsamer Treffpunkt wird dabei festgelegt.

Aber Grundsätzlich gilt: Der Tourguide wird nicht überholt.

Wer die Gruppe, während einer gemeinsamen Fahrt, verlassen möchte oder muß, wie z.B.: anhalten wegen Panne, Unfall, Toilette, Telefonat etc., so ist dies mit dem Tourenguide abzusprechen bzw. sofort den Tourenguide aber auch den Sicherungsfahrer ( Schließende, Lumpensammler), zu informieren !!!

Für Reisen gelten ähnliche Regeln-Reiseregeln.

 

Hier einige Beispiele von Zeichen, die mit der Gruppe abgesprochen werden sollten und jede/r Gruppenfahrer/in kennen soll:

                                                                                                     Rechtliches:

Hiermit wird extra darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Veranstaltungen, wie Tour, Reise oder ähnliches, um freiwillige und private Tour(en), Veranstaltung(en), Reise(n) handelt und somit keine Versicherung und Haftung seitens des Veranstalters bzw. Tourguides besteht.

Als Reiseveranstalter gilt, wer für mindestens zwei Leistungen wie geführte Tour, Routenplanung, Hotelbuchung oder Reservierungen in Gaststätten die Verantwortung übernimmt – erst recht, wenn alles im Paket organisiert ist. Dies wiederum bedarf aber nicht der Schriftform. Eine mündliche Vereinbarung reicht aus, was freilich im Streitfall zu Beweisnot führt. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise so durchzuführen, wie sie zugesichert war, und dass sie reibungslos verläuft – es sei denn, höhere Gewalt ist im Spiel. Der "Organisator" ist qua Definition eine Person, die – etwa eine Ausfahrt – verantwortlich ausrichtet.

Grundsätzlich ist er in der gleichen Haftung wie ein Veranstalter. Im Klartext: Wer etwas Konkretes verspricht, muss dafür geradestehen, auch wenn ihn keine Schuld trifft. Und wie sieht es aus, wenn die Tour von einem Verein organisiert wird? Noch komplizierter, denn der Vereinsvorstand hat eine eigene gesetzlich verankerte Haftung. Der Verein selbst ist aber ebenfalls für den Schaden verantwortlich, wenn der Vorstand, ein Vorstandsmitglied oder ein anderer satzungsgemäß berufener Vereinsvertreter Mist gebaut hat, der zu Schadenersatzanspruch gegenüber Dritten führen kann.

Neben der Haftung, die sich aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Veranstalter und Organisatoren ergibt, kann diesen unter Umständen darüber hinaus eine sogenannte deliktische Haftung aufgebürdet werden. Was das ist? Laut § 823 BGB ist, "wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, … das Eigentum … eines Anderen widerrechtlich verletzt, dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". Auf Unfälle im Straßenverkehr bezogen, ist im Normalfall die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Nicht so, wenn der Veranstalter oder Organisator rechtlich bedeutsame und ihm zumutbare Pflichten wie etwa Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt hat. Dazu zählen persönliche Dinge der Tour-Teilnehmer wie etwa Fahrtauglichkeit, Führerscheinbesitz und ausreichende Fahrpraxis ebenso wie fahrzeugbezogene Komponenten, zum Beispiel, wenn eine Maschine abgefahrene Reifen hat. Aber auch aus zu schwierigen Strecken, zu langen Etappen oder Missachtung der Wetter- und Straßenverhältnisse, beispielsweise ein verschneiter Pass, lässt sich im Fall des Falles deliktische Haftung ableiten.

Das Haftungsrisiko fährt also immer mit, auch wenn es sich lediglich um einen Tagesausflug mit den Kumpels handelt. So wie im Lauftext oben geschildert, als die vier Kumpels zusammen losfuhren. Der Vorausfahrende kollidiert mit einem entgegenkommenden Auto. Sein Sturz löst eine Kettenreaktion aus, zwei weitere Fahrer aus der Gruppe stürzen. Ein Sachverständiger wertete das Ganze später als "Fahren im Pulk". Der Streit um den Schadenersatz landete vor Gericht. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 18. Mai 2015 (AZ 22 U 29/14): Wenn Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstands fahren, führt dies zu einem Haftungsausschluss. Sie hätten das besondere Risiko billigend in Kauf genommen, was einem stillschweigenden Verzicht auf Schadenersatzansprüche gleichkomme.

Als Gruppe werden übrigens bereits mehr als zwei Motorradfahrer eingeschätzt, die auf Tour gehen. Die Klippen und Untiefen der Haftungsproblematik können aber durchaus